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Auslands-BAföG: 

Das Auslands-BAföG ist eine gute Möglichkeit, da auch StudentInnen, die in Deutschland keinen Anspruch auf BAföG haben, dieses für ein Auslandspraktikum beantragen können. Eigentlich werden in erster Linie nur Praktika in europäischen Ländern gefördert, außer-europäisch nur, wenn sie „besonders“ förderungswürdig sind. Wenn beispielsweise eine besondere Spezialisierung gegeben ist oder das Auslandspraktikum in zeitlichem Zusammenhang mit einem Auslandsstudium in dem entsprechenden außer-europäischen Land durchgeführt wird.

Die Förderungsvorrausetzungen sind:

         Praktika mit einer Mindestdauer von 3 Monaten

         Mindeststudienzeit: 2 Semester

         Bestätigung der Hochschule, dass das Praktikum den Anforderung genügt.          Der Zuschlag für den Senegal liegt bei 115€

-         Das Praktikum muss in den Ausbildungsbestimmungen geregelt sein         Nachweis mit ausreichenden Sprachkenntnissen

         Die Anträge sollten mindestens 6 Monate vor Beginn des Praktikums eingereicht werden.

Anträge gibt es bei den gesonderten Ämtern für Ausbildungsförderung und die Adresse des nächsten gibt es bei Ihrem BAföG Amt. 

Links und weitere Infos: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/413.php

BaföG Flyer:  www.bmbf.de/pub/bafoeg_flyer.pdf  

 

Fahrtkostenzuschüsse:

Förderungsvoraussetzungen:

- Studierende aller Studiengänge, außer Studierende in der ein- und zweistufigen Juristenausbildung und Lehramtsanwärter, die eine Unterhaltsbeihilfe oder Anwärterbezüge im Vorbereitungsdienst erhalten.Richtlinien und Anträge sind an jedem Hochschulort im Akademischen Auslandsamt, bei den Lokalkomitees von IAESTE und AIESECoder den Praktikanten-Ämtern der Hochschulen erhältlich. Studierende der Wirtschaftswissenschaften bewerben sich über die AIESEC, Studierende der Humanmedizin direkt bei der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd), Studierende der Zahnmedizinüber den Zahnmedizinischen Austauschdienst (ZAD) und Studierende an Fachhochschulen beim Akademischen Auslandsamt der jeweiligen Fachhochschule.

Links und weitere Infos:

http://www.daad.de/ausland/praktika/foerderung/00735.de.html

http://www.daad.de/ausland/download/05104.de.html

Hier können unter „DAAD-Formulare für Fahrtkostenzuschüsse für Auslandspraktika“ Antragsformular, Anlage Leistungsnachweis, Bescheinigung des Fachbereichs bzw. der Fakultät, Sprachnachweis, Richtlinien, wichtige Hinweise zur Antragsstellung und Fördersätze 2009 herunter geladen werden. >  

Dr. Jost-Henkel-Stiftung

Kontakt: Henkel KgaA in 40191 Düsseldorf
Tel.: 0211 7973888
Web: www.henkel.de 

Mit dieser Stiftung werden Praktika und Studienaufenthalte gefördert. Der Betrag variiert mit bis zu 400€ monatlich oder einer Einmalzahlung von 2500€. Gefördert werden StudentInnen aller Studienrichtungen mit Vordiplom. Gute Sprachkenntnisse sind ebenso Vorraussetzungen für den Zuschuss, wie der direkten Zusammenhang des Praktikums zum Studium. Weitere Vorraussetzungen bei der Bewerbung:Bei der Beantragung muss ein Lebenslauf, eine Kostenaufstellung, ein Gutachten des heimischen Professors, eine genaue Praktikumsbeschreibung, Zeugnisse und Bankverbindung eingereicht werden.    

Links und weiter Infos:

http://www.henkel.de/SID-0AC8330A-BA9530B1/karriere/dr-jost-henkel-stiftung-10480.htm 

 

Kurzstipendien für Praktika im Rahmen von auslandsbezogenen Studiengängen

Das Programm zielt darauf ab, deutschen Studierenden auslandsbezogener Studiengänge ein Fachpraktikum im Ausland (weltweit) zu ermöglichen.

Informationen zum Programm erteilt:
Deutscher Akademischer Austausch Dienst
Referat 514
Tel.: 0228 882-255
Fax: 0228 882-550
e-mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können  

Die Förderungsvoraussetzungen müssen grundsätzlich bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sein. Der Antragsteller erfüllt die Förderungsvoraussetzungen, wenn er ein auslandsbezogenes Studium absolviert, im 2. Fachsemester vollimmatrikuliert ist sowie über hinreichende 2 Fremdsprachenkenntnisse verfügt. Zudem muss das zu fördernde Praktikum auf der Grundlage der Studienordnung durch die Hochschule als studienfördernd angesehen werden. Das Praktikum musseinen Zeitraum von mindestens 6 Wochen (40 Kalendertagen) umfassen, was durch die Vorlage einer entsprechenden Praktikumsplatz-Zusage nachzuweisen ist. Für die Förderung von Praktika in Internationalen Organisationen, für die Praktika an Deutschen Auslandsvertretungen und für Praktika an deutschen Schulen im Ausland gelten Sonderbedingungen. Der auslandsbezogene Studiengang muss von dem Studierenden zwingend ein Auslandspraktikum fordern.

Links und weitere Infos: http://www.daad.de/ausland/download/05104.de.html

Hier können unter „DAAD-Formulare für Kurzstipendien für Praktika im Rahmen von auslandsbezogenen Studiengängen“ die Richtlinien, Antragsformular, Nachweis, Bescheinigung, Sprachnachweis und wichtige Hinweise zur Antragsstellung herunter geladen werden.