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Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/FGC)
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Weltweit gibt es laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) ca. 140 Millionen beschnittene Frauen. Verbreitet ist diese Praxis in 28 afrikanischen Ländern, vor allem in Nord-, Ost- und Westafrika, aber auch in einigen Staaten Asiens und des Mittleren Ostens.


Es gibt verschiedene Formen, die gemein haben, dass Teile des weiblichen Genitals abgetrennt werden, ohne dass es eine medizinische Notwendigkeit dafür gäbe. Die WHO unterteilte 1995 verschiedene Formen der weiblichen Genitalverstümmelung. Von der milden Sunna, als „harmloseste“ der Arten, über die modifizierte Sunna und die Exzision als verbreitetste Praktiken, hin zu der verheerendsten Variante, der Infibulation. Schwere, oft chronische gesundheitliche Schäden sowie Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt, woran zahlreiche Frauen und Mädchen sterben und psychische Erkrankungen sind die Folge (s. http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs241/en/index.html).

Die Zahlen betroffener Frauen schwanken in den Ländern jedoch oftmals stark nach Regionen. So auch im Fall des Senegal. Dort sind nach derzeitigen Einschätzungen gut 28 % der weiblichen Bevölkerung betroffen. Die Zahl ist allerdings deshalb nur bedingt aussagekräftig, weil sich die Quoten in einigen Bereichen des Landes sogar weit über 90 % befinden. Auch in der Region Tambacounda ist die Zahl der Opfer hoch, ca. 86 % der jungen Frauen und Mädchen sind dort von FGM betroffen.

Obwohl FGM in vielen Staaten mittlerweile verboten ist, im Senegal seit 1999, wird die Verstümmelung an Mädchen und jungen Frauen nach wie vor praktiziert. Laut Terre des Femmes auch in europäischen Ländern. In Deutschland sollen um die 20.000 Frauen betroffen sein. Weitere sind gefährdet, hier oder im ursprünglichen Herkunftsland beschnitten zu werden. Vielerorts haben sich Frauenorganisationen gegründet, die mittels Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit gegen diese Praxis in ihrem Land kämpfen. Damit solche rechtlichen Regelungen jedoch greifen können, ist zunächst eine Sensibilisierung der betroffenen Gesellschaften nötig. Gesetze können schließlich nur dort umgesetzt werden, wo sie von einer breiten Masse der Bevölkerung getragen werden. Entsprechende Aufklärungskampagnen müssen daher als ein unerlässlicher Bestandteil im Kampf gegen FGM betrachtet werden. 

Mittlerweile setzen sich zahlreiche Organisationen, wie amnesty international, Terre des Femmes u.a., dafür ein, dass die Flucht vor drohender Genitalverstümmelung als Asylgrund anerkannt wird. Im Bereich des Asylrechts hat sich nach wie vor nicht viel getan. Mitte des Jahres 2009 verabschiedete der Bundestag, auf Basis eines Minimalkonsens, aber zumindest Änderungen im Bereich der Verjährungsfrist für die Körperverletzungstatbestände, die im Fall einer FGM greifen können. Diese soll jetzt erst mit Beginn des 18. Lebensjahres einer Betroffenen einsetzen, sodass sie die Chance hat sich gegen die TäterInnen zur Wehr zu setzen. Zuvor konnten viele der Fälle eben wegen der Verjährung nicht mehr verfolgt werden, weil zwischen dem Zeitpunkt der Beschneidung und dem Bewusstwerden der Verletzung, von Seiten des Opfers, oft zu viele Jahre lagen.

Der Freundeskreis Tambacounda e.V. will das Thema FGM bekannt machen und verschiedene Bevölkerungs- und Berufsgruppen für diese Menschenrechtsverletzung sensibilisieren. In den letzten Jahren wurden aus diesem Grund viele Veranstaltungen mit verschiedenen Expertinnen durchgeführt. Wichtig ist es, gerade MedizinerInnen  aufzuklären, damit diese wissen, wie sie im Kontakt zu genitalverstümmelten Frauen reagieren können und das Leid der Frauen nicht durch Unkenntnis verstärkt wird.

Alle Teile der Gesellschaft, Männer wie Frauen, müssen in die Aufklärungsarbeit zum Thema FGM einbezogen werden. Ebenso wichtig ist, Alternativen für die Durchführenden zu schaffen, da die weibliche Genitalverstümmelung auch hinsichtlich ihrer Bedeutung im Bereich ökonomischer Aspekte nicht zu unterschätzen ist. Auch für die oft kulturelle Bedeutung kann z.B. durch ein symbolisches Ritual, wie die "Beschneidung durch Worte", Abhilfe geleistet werden.

Zudem kämpfen wir dafür, dass FGM als Menschenrechtsverletzung anerkannt wird. FGM ist keine „afrikanische“ Praktik, die respektiert werden muss, weil es sich um eine Tradition handelt. Dies ist ein fehlgeleitetes Verständnis des Respekts gegenüber unterschiedlichen Kulturen. Es handelt sich um ein grausames Ritual und ein Instrument zur Unterdrückung von Frauen und ihrer Sexualität.

Die Dokumentation des "Tagesseminars zur weiblichen Genitalverstümmelung - Einordnung aus medizinischer, ethnologischer, juristischer und kultureller Sicht" (2006) ist beim Freundeskreis Tambacounda e.V. erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden.

Links zur weiterführenden Information:

http://www.who.int/topics/female_genital_mutilation/en/

http://www.frauenrechte.de/tdf/index.php?option=com_content&task=section&id=13&Itemid=82

http://www.tostan.org/web/page/586/sectionid/547/pagelevel/3/interior.asp

http://www.unhcr.de/

http://www.bmz.de/de/index.html

http://www.gtz.de/de/dokumente/de-fgm-laender-senegal.pdf 

http://www.unicef.de/